
Beträgt die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes mehr als ein Jahr und übersteigt der Kaufpreis einen Betrag von 410 € (ohne Mehrwertsteuer) so ist das Wirtschaftsgut abzuschreiben. Damit kann nicht der gesamte Kaufpreis im Jahr des Erwerbes steuermindernd als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten...
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